Medizinische Leistungen (wie z.B. Verbandwechsel, Wundversorgungen, Medikamentengabe, Injektionen, Anlage von Kompressionsverbänden, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen etc.) können auf
Verordnung durch den behandelnden Arzt erbracht werden. Zur Abrechung mit der Krankenkasse ist die vorherige Genehmigung durch den Kostenträger erforderlich.
Die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich durch Fachpersonal.