Häusliche Krankenpflege
Medizinische Leistungen (wie z.B. Verbandwechsel, Wundversorgungen, Medikamentengabe, Injektionen, Anlage von Kompressionsverbänden, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen etc.) können auf Verordnung durch den behandelnden Arzt erbracht werden.
Zur Abrechnung mit der Krankenkasse ist deren vorherige Genehmigung erforderlich.
Die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich durch Fachpersonal.